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   VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97.Me   

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https://dejure.org/1998,17276
VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97.Me (https://dejure.org/1998,17276)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08.07.1998 - 3 P 50010/97.Me (https://dejure.org/1998,17276)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 3 P 50010/97.Me (https://dejure.org/1998,17276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BPersVG § 108 Abs 1; ThürPersVG § 47 Abs 1; ThürPersVG § 82 Abs 2
    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; Zuständige Personalvertretung bei außerordentlicher Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personalvertretungsrecht der Länder; Zuständige Personalvertretung bei außerordentlicher Kündigung; Stufenvertretung; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahmen; Rechtsschutzbedürfnis; Fehlende Antragsbefugnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

    Auszug aus VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97
    Für § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, der unmittelbar für den Freistaat Thüringen gilt und den § 47 Abs. 1 ThürPersVG letztlich nur deklaratorisch in Landesrecht umgesetzt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 09.07.1980 (PersV 1981, 370) festgestellt: "Zuständige Personalvertretung" im Sinne des § 108 Abs. 1 BPersVG ist die Personalvertretung, zu der die personalvertretungsrechtlichen Beziehungen der Person bestehen, die gegen eine ungerechtfertigte außerordentliche Kündigung geschützt werden soll (ebenso die einheitliche Auffassung in der Kommentarliteratur: Lorenzen und andere: Kommentar zum BPersVG § 47 Rdnr. 30; Grabendorff und andere, Kommentar zum BPersVG, § 47 Rdnr. 7; Altvater und andere: Kommentar zum BPersVG, § 47 Rdnr.13).

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in einem Zustimmungsersetzungsverfahren entschieden, daß der Gesamtpersonalrat nicht zuständig ist, sondern vielmehr der Personalrat, dem der zu Kündigende angehört (BVerwG, B. v. 09.07.1980, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97
    Hinzu kommt, daß die vom Thüringer Oberverwaltungsgericht herangezogene höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 50, 80, 82; 61, 51, 54) offenkundig Mitbestimmungsverfahren und keine Zustimmungsverfahren betreffen.
  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse -

    Auszug aus VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97
    Hinzu kommt, daß die vom Thüringer Oberverwaltungsgericht herangezogene höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 50, 80, 82; 61, 51, 54) offenkundig Mitbestimmungsverfahren und keine Zustimmungsverfahren betreffen.
  • LAG Sachsen, 21.10.1992 - 2 Sa 34/92

    Berufungsfrist bei unzutreffender gerichtlicher Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97
    Daß der Leiter des Staatlichen Gymnasiums A nach der Zuständigkeitsverteilung im Kultusressort verwaltungsintern für die Kündigungserklärung des Dienstverhältnisses des Beteiligten zu 3. nicht zuständig ist, führt zu keinem anderen Ergebnis (so noch ThürOVG, B. v. 06.03.1996, Az.: 5 PO 119/95 und im tragenden Teil des Beschlusses vom 17.09.1996, Az.: 5 PO 745/95; vgl. auch Grabendorff, a. a. O. § 47 Rdnr. 14; Lorenzen, a. a. O.; § 47 Rdnr. 30; LAG Sachsen, U. v. 21.10.1992, Az.: 2 Sa 34/92).
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